Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Geltungsbereich
1.1   ProvoCoach™ bietet Ihnen (im Folgenden „Massnahmen“ genannt):
• Coaching für Gruppen, Teams und Einzelpersonen,
• Supervision für Gruppen, Teams und Einzelpersonen,
• Mediation,
• Psychotherapie für Einzelne und Paare, sowie
• Trainings und Seminare.

Als unser Kunde, und Auftraggeber sind Sie unser Vertragspartner und vereinbaren mit uns:
• offene, tageweise Maßnahmen, zu denen Sie als Einzelperson kommen (= o.t.M.),
• Tageweise Inhouse-Maßnahmen für Ihre Firma, Einrichtung oder Organisationseinheit (= i.t.M.) und/oder
• Stundenweise Maßnahmen (z.B. Psychotherapie, Mediationen, Coachings usw.), entweder für Sie persönlich oder für Ihre Firma, Einrichtung oder Organisationseinheit.
1.2   Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Maßnahmen, auch wenn sie in Verträgen oder vertraglichen Regelungen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Sie gelten, auch wenn Sie als Vertragspartner auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen.
1.3   Kunden- oder maßnahmenspezifische Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, mit explizitem Bezug auf die außer Kraft gesetzten Teile der hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4   Wir verpflichten uns zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Kenntnis gebrachten persönlichen oder firmeninternen Sachverhalten.
1.5   Bei der Teilnahme an einer Mediation verpflichten Sie sich ausdrücklich zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten und Sie erklären, dass Sie den / die von ProvoCoach™ gestellten Mediator(en) im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht als Zeuge benennen werden.

§ 2   Anmeldungen
Allgemein
2.1   Die Buchungs- bzw. Anmeldefrist für alle Maßnahmen beträgt 28 Kalendertage vor dem Anfangsdatum der ersten Maßnahme. Bis zu diesem Stichtag können Sie jede von Ihnen gebuchte Maßnahme kostenfrei schriftlich stornieren oder umbuchen.
2.2   Ihre Buchungen für Übernachtungen erfolgen ausschließlich direkt mit dem entsprechenden Anbieter (z.B. Hotel, Gästehaus).
2.3   ProvoCoach™ behält sich vor, Seminarräume auszuwählen bzw. Vorschläge abzulehnen, wenn die Räumlichkeiten keinen optimalen Verlauf der Maßnahme gewährleisten.

Offene Maßnahmen
2.4   Mit Ihrer Anmeldung vereinbaren Sie Ihre Teilnahme verbindlich. Sie akzeptieren damit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb von sieben Werktagen erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
2.5   Alle Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.6   Bei Absage Ihrer Teilnahme an einer offenen Maßnahme innerhalb von 28 Kalendertagen vor der Maßnahme, berechnen wir Ihnen 50% des vereinbarten Betrages plus alle anfallenden Folgekosten, sofern Sie keinen Ersatzteilnehmer benennen. Ein von Ihnen genannter Ersatzteilnehmer kann von uns abgelehnt werden.
2.7   Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer offenen Maßnahme innerhalb von 14 Werktagen vor der Maßnahme absagen oder zum vereinbarten Termin nicht kommen, wird der gesamte vereinbarte Betrag fällig.
2.8   Wenn wir eine Maßnahme aufgrund nicht ausreichender Anmeldungen absagen müssen, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. In diesem Fall entfallen für Sie alle Honorarkosten.
2.9   Wenn wir eine Maßnahme wegen Krankheit des Referenten / der Referentin absagen müssen, erhalten Sie umgehend von uns einen schriftlichen Bescheid. In diesem Fall bezahlen Sie selbstverständlich kein Honorar für Präsenztage. Eventuell hierdurch entstehende Kosten (Hotelreservierung oder Reisetickets) werden von ProvoCoach™ nur übernommen wenn ein grobfahrlässiges Verschulden des Referenten / der Referentin vorliegt.

In-house Maßnahmen
2.10   Mit Ihrer Unterschrift unter unser Angebot vereinbaren Sie die Durchführung verbindlich. Sie akzeptieren damit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb von 7 Werktagen erhalten Sie eine Kopie des Vertrages.
2.11   Bei Absage einer Inhouse-Maßnahme später als 28 Kalendertage vor dem Anfangsdatum der Maßnahme, berechnen wir Ihnen den vereinbarten Betrag in voller Höhe, sowie alle anfallenden Folgekosten (z.B. Hotelbuchungen, Ticketreservierungen).
2.12   Wenn wir eine Maßnahme wegen Krankheit des Referenten / der Referentin absagen müssen, erhalten Sie umgehend von uns einen schriftlichen Bescheid. In diesem Fall bezahlen Sie selbstverständlich kein Honorar für Präsenztage. Eventuell hierdurch entstehende Kosten (Hotelreservierung o.ä.) werden von ProvoCoach™ nur übernommen wenn ein grobfahrlässiges Verschulden des Referenten / der Referentin vorliegt.

Mediation, Coaching, Psychotherapie
2.13   Mit Ihrer Unterschrift unter unser Angebot vereinbaren Sie die Durchführung verbindlich. Sie akzeptieren damit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichten sich zu den im Therapie-, Coaching- oder Mediationsauftrag enthaltenen Punkten (Vertraulichkeit, Sitzungsteilnahme etc.). Innerhalb von 7 Werktagen erhalten Sie eine Kopie des Vertrages.
2.14   Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Therapie-, Mediations- oder Coachingsitzung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Maßnahme absagen oder zum vereinbarten Termin nicht kommen, wird der im Vertrag vereinbarte Betrag für den Termin im vollen Umfang fällig.
2.15   Wenn wir eine Therapie-, Mediations- oder Coachingsitzung wegen Krankheit des Therapeut*n, Mediators*in oder Coach absagen müssen, erhalten Sie umgehend von uns einen schriftlichen Bescheid. In diesem Fall bezahlen Sie selbstverständlich kein Honorar für Präsenztage. Eventuell hierdurch entstehende Kosten (Hotelreservierung o.ä.) werden von ProvoCoach™ nur übernommen wenn ein grobfahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.

§ 3   Zahlung
Allgemein
3.1   In unseren Angeboten, Verträgen und Rechnungen nennen wir Ihnen immer den Nettogesamtbetrag für Honorare (Präsenztage, Konzepterstellung, Fact-Finding-Tage usw.).
3.2   Sofern keine weiteren Angaben gemacht wurden, gelten die Nettobeträge als Festangebot zzgl.:
• Mehrwertsteuer,
• Reisekosten in Höhe von 0,45 Euro je Reisekilometer (PKW);
• Außerordentliche Kosten (sofern anfallend) für Mietwagen Golf-Klasse; Bahnfahrt ICE 1. Klasse; Flug Economy Klasse; Taxi, ÖPNV und Parkplatz nach Tarif,
• Referentenübernachtungen (bei Inhouse-Maßnahmen außerhalb Hamburgs erfolgt die Traineranreise grundsätzlich am Tag vor Maßnahmenbeginn) und
• Spesen pro Therapeut*in, Coach, Trainer*in oder Mediator*in für die Dauer der Maßnahme (d.h. Tagungsgetränke und 3 Mahlzeiten pro Tag oder eine Pauschale von 100.-€ pro Präsenztag bzw. 50.-€ für die Vorabendanreise).
3.3   Gesonderte Aufwendungen für Material (z.B. Lernmittel, Teilnehmerunterlagen, Seminardokumentation) werden in unseren Angeboten, Verträgen und Rechnungen extra ausgewiesen.
3.4   Sie überweisen den Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung auf unser Konto.
3.5   Nach Überschreiten des Fälligkeitsdatums berechnen wir Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 1% der Rechnungssumme pro Kalendertag; für jede Mahnung berechnen wir eine Gebühr von 15 Euro.
3.6   Eine Zurückhaltung von Zahlungen durch Sie, wegen irgendwelcher von ProvoCoach™ nicht anerkannten Gegenansprüchen Ihrerseits ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
3.7   Falls Sie von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten, bestätigen Sie uns dies bitte bei Vertragsunterzeichnung schriftlich.

Offene Maßnahmen
3.8   Wenn Sie sich zu einer offenen Maßnahme anmelden, erfolgt die Rechnungsstellung 21 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme.
3.9   Bei Serien von offenen Maßnahmen (z.B. Ausbildungen) an denen Sie über einen längeren Zeitraum teilnehmen und die Sie en bloc buchen, erfolgt die Rechnungsstellung 21 Kalendertage vor Beginn der ersten Maßnahme oder Teilmaßnahme; Sie zahlen den Gesamtbetrag dann innerhalb von 14 Kalendertagen.
3.10   Bei offenen Maßnahmen sind mit dem vereinbarten Teilnahmebetrag alle Leistungen, die in der Anmeldung aufgeführt wurden von Ihnen bezahlt.

In-house Maßnahmen
3.11   Wenn Sie eine Inhouse-Maßnahme vereinbaren, erfolgt die Rechnungsstellung innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Durchführung.
3.12   Bei Serien von Inhouse-Maßnahmen, die wir für Sie über einen längeren Zeitraum durchführen und die Sie im Block buchen, erfolgt die Rechnungsstellung zum Beginn der ersten Maßnahme oder Teilmaßnahme; Sie zahlen dann den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen.

Mediationen, Coaching, Psychotherapie
3.13   Bei Psychotherapien nennen wir Ihnen mit dem Vertragsentwurf einen Festbetrag rpo Sitzung (60 Minuten).
3.13.1   Dieser Betrag wird mit Beginn jeder Sitzung fällig.
3.13.2   Für ein psychotherapeutisches Erstgespräch berechnen wir einen Festbetrag; dieser Betrag wird mit Beginn jeder Sitzung fällig.
3.14   Bei Coachings oder Mediationen nennen wir Ihnen mit dem Vertragsentwurf ein Festangebot für einen Mindestumfang (Zeitkontingent).
3.14.1   Den vollen Betrag für den Mindestumfang (Zeitkontingent) überweisen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen vor der ersten Sitzung.
3.14.2   Ein Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Zeitkontingente (z.B. durch Abbruch der Mediation / des Coachings) besteht nicht.
3.14.3   Weitere Zeitkontingente können im Verlauf einer Mediation / eines Coachings mit den Parteien vereinbart werden. Hierzu bedarf es einer Vertragsergänzung mit Nennung eines neuen Mindestumfangs (Zeitkontingent).
3.14.4   Den vollen Betrag des neuen Zeitkontingents überweisen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen vor der ersten Sitzung aus diesem Zeitkontingent.

§ 4   Urheberrechte
4.1   Alle Unterlagen, Material, Dokumente, Aufzeichnungen, Broschüren, Arbeitsblätter usw. bleiben das Eigentum von ProvoCoach™. Dies gilt auch für den Fall, dass Einzelpersonen (Gesellschafter oder eine von ihnen benannte Person) als Eigner bzw. Hersteller genannt werden.
4.2   Mit Ihrer Teilnahme an einer unserer Maßnahmen erhalten Sie das Recht die Unterlagen ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch zu nutzen – ein weitergehendes Recht zur Nutzung der Unterlagen auch seitens Ihrer Firma, Einrichtung oder Organisationseinheit steht Ihnen nicht zu.
4.3   Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, die Unterlagen oder Teile hieraus zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, vorzuführen, sie wirtschaftlich in irgendeiner Art zu verwerten oder sonst wie an Dritte weiterzugeben.
4.4   Jede Nutzung oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – bedarf der schriftlichen Genehmigung durch ProvoCoach™.

§ 5   Haftung und Qualitätssicherung
5.1   Wir orientieren uns in unserer Arbeit an der internationalen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 und 9004, sowie an den Ethikrichtlinien der DVG und EAGT.
5.2   Um immer die bestmögliche Qualität der Maßnahmen zu sichern (bedarfsgerechte Inhalte, optimale Durchführung etc.), nehmen die Teilnehmenden nach Abschluss jeder Maßnahme eine Evaluierung vor. Dafür wird ein Beurteilungs- oder Feedbackbogen von ProvoCoach™ verwendet. Bei Inhouse-Maßnahmen können auf der Grundlage einer schriftlichen Absprache auch ihre firmeneigenen Formulare genutzt werden.
5.3   Sie und ProvoCoach™ beurteilen dieses Feedback gemeinsam vor jedem neuen Durchgang und verabreden ggf. Änderungen.
5.4   ProvoCoach™ haftet nur in Fällen des Vorsatzes und/oder der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; dies gilt auch für Handlungen der von ProvoCoach™ benannten Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmern, Referenten und Übungs- oder Kursleitern.

§ 6   Scientology
6.1   ProvoCoach™ verpflichtet sich und alle seine Unterauftragnehmer, nicht nach einer Technik von L. Ron Hubbard (z.B. der Technologie zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängender Technik zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen. Des Weiteren verpflichtet sich ProvoCoach™ keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Techniken selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben und nicht Mitglied der IAS (= International Association of Scientologists) zu sein.
6.2   Sollte sich die Absage von ProvoCoach™ oder eines der Unterauftragnehmer an einen der in diesem Paragraphen genannten Punkte als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen hinreichenden Grund zur fristlosen Beendigung der Zusammenarbeit und zur sofortigen Aufhebung aller sonstigen Verträge und Abkommen dar.

§ 7   Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1   Erfüllungsort ist Hamburg.
7.2   Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für unseren Hauptsitz zuständig ist. ProvoCoach™ ist auch berechtigt am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
7.3   Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn Sie, der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
7.4   Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.5   Bei Widersprüchen zwischen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ProvoCoach™ und anderen Fassungen (z.B. die GSTC in englischer Sprache) gelten die Bestimmungen dieser deutschsprachigen Fassung.